Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 32215
Firma: DA EB GmbH
Sitz: Nürnberg
Adresse: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum
Veränderungen
HRB 32215: DA EB GmbH, Nürnberg, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Ausgeschi...
Veränderungen
HRB 32215: DA EB GmbH, Nürnberg, Philippstraße 3, 44803 Bochum. Geändert, nun: G...
Veränderungen
HRB 32215: DA EB GmbH, Nürnberg, Philippstraße 3, 44803 Bochum. Ausgeschieden: G...
Veränderungen
HRB 32215: DA EB GmbH, Nürnberg, Philippstraße 3, 44803 Bochum. Ausgeschieden: G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.10.2015 02:03:00
HRB 32215: DA EB GmbH, Nürnberg, Philippstraße 3, 44803 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Monterey Capital I S.à.r.l.', und Sitz, bisher Luxemburg, Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 90246) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Philippstraße 3, 44803 Bochum. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an deutschen und ausländischen Gesellschaften sowie die Übernahme von Haftung für die Verbindlichkeiten von deutschen und ausländischen Gesellschaften der Deutsche Annington/Vonovia Gruppe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gremm, Bernd, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX; Kielbassa, Bernd Hermann, Bochum, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch grenzüberschreitenden Formwechsel der Monterey Capital I S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 90246 ). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gremm, Bernd aus Gelsenkirchen,
Kielbassa, Bernd Hermann aus Bochum