Veröffentlichungen vom Amtsgericht Amberg zum Aktenzeichen HRB 3196
Firma: St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH
Sitz: Schwandorf
Löschungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf, Steinberger ...
Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf, Steinberger ...
Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf, Steinberger ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.09.2010 12:00:00
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf, Steinberger Str. 24, 92421 Schwandorf.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb und die Erweiterung des St. Barbara-Krankenhauses Schwandorf sowie dazugehöriger Krankenpflegeschulen und sonstiger Nebenbetriebe. Die Gesellschaft betreibt das Krankenhaus und die Nebenbetriebe als Tendenzbetriebe. Das Krankenhaus wird in der Form eines frei gemeinnützigen Krankenhauses betrieben. Gemäß dem Werk und den Leitbildern des Ordens der Barmherzige Brüder Bayerische Ordensprovinz KdöR ist die vom christlichen Verantwortungsbewusstsein getragene Hilfe für den notleidenden Menschen Richtschnur des Handelns. Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung des § 3 berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen, die mit dem genannten Gesellschaftszweck im wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen und diesen fördern, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) dem entgegenstehen. Die Gesellschaft ist - soweit gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig - berechtigt, auch alle Nebengeschäfte zu betreiben, die der Erzielung des Hauptzwecks der Gesellschaft dienen, wie insbesondere Personalwohnheime, Krankenpflegeschulen, Kurzzeitpflege, Vermietung von Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, wenn ein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhang zur Erreichung des Gesellschaftszweckes besteht oder herbeigeführt werden soll und soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Insbesondere gilt das auch für Betreiber- und Servicegesellschaften oder anders bezeichnete Gesellschaften, die Hilfs- und Nebengeschäfte des Krankenhauses betreiben bzw. Serviceleistungen erbringen.Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf, Steinberger ...
Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf, Steinberger ...
Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf (Steinberger ...
Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf (Steinberger ...
Veränderungen
St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf, Gemeinnützige GmbH, Schwandorf (Steinberger ...