Veröffentlichungen vom Amtsgericht Deggendorf zum Aktenzeichen HRB 3193
Firma: INTERPANE Glasgesellschaft mbH
Sitz: Plattling
Adresse: Robert-Bosch-Straße 2, 94447 Plattling
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HRB 3193: INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling, Robert-Bosch-Straße 2, 9444...
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HRB 3193:INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling, Robert-Bosch-Straße 2, 94447...
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INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling, Robert-Bosch-Straße 2, 94447 Plattlin...
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INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling, (Robert-Bosch-Straße 2, 94447 Plattli...
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INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling, (Robert-Bosch-Straße 2, 94447 Plattli...
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INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling (Robert-Bosch-Straße 2, 94447 Plattlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2008 12:00:00
INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Plattling (Robert-Bosch-Straße 2, 94447 Plattling). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Isolierglas sowie Ubemahme der Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmungen. Stammkapital: 4.101.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hesselbach, Jörn Christian, Meggen (Schweiz), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der INTERPANE Glasgesellschaft mbH & Co KG mit dem Sitz in Plattling (Amtsgericht Deggendorf HRA 971). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.