Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 31812
Firma: qartis media GmbH
Sitz: Bruckberg
Adresse: Petersdorfer Weg 7, 91590 Bruckberg
Veränderungen
HRB 31812: qartis media GmbH, Nürnberg, Dianaplatz 7-9, 90443 Nürnberg. Neuer Si...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2015 02:02:00
HRB 31812:qartis media GmbH, Nürnberg, Dianaplatz 7-9, 90443 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2015. Geschäftsanschrift: Dianaplatz 7-9, 90443 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Positionierung und Verkaufsförderungskonzepte von Marken und Produkten am POS für Handelsbetriebe, insbesondere Warenpräsentationslösungen, Shop-in-Shop Systeme, Werbetechnik, Digitale Medien und Digital Signage, Service-Technik und Realisierung von Exponaten, Waren- und Werbedisplay sowie der Handel mit vorgefertigten Teilen und Systemelementen für die Einrichtung von Märkten, Handelsketten und Einzelhandelsbetrieben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Renon, Daniel A., Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens qartis media e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17133) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Renon, Daniel A. aus Nürnberg