Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 31176
Firma: Schmuckzeit Europe GmbH
Sitz: Schwabach
Veränderungen
HRB 31176: Schmuckzeit Europe GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Sch...
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HRB 31176: Schmuckzeit Europe GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Sch...
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HRB 31176: Schmuckzeit Europe GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Sch...
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HRB 31176: Schmuckzeit Europe GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Sch...
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HRB 31176:Schmuckzeit Europe GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Schw...
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HRB 31176:Martini Schmuckzeit GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Sch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.11.2014 02:03:00
HRB 31176:Martini Schmuckzeit GmbH, Schwabach, Nördliche Ringstraße 6, 91126 Schwabach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2014. Geschäftsanschrift: Nördliche Ringstraße 6, 91126 Schwabach. Gegenstand des Unternehmens: der Handel mit Uhren und Schmuck sowie der Erwerb, das Verwalten und der Verkauf von Beteiligungen gleichartiger Unternehmen. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Martini, Mario-Michael, Oberasbach, *XX.XX.XXXX; Martini, Sabine, geb. Mießner, Oberasbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Martini Schmuckzeit GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg HRA 16331). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Martini, Mario-Michael aus Oberasbach,
Martini, Sabine, geb. Mießner aus Oberasbach