Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bayreuth zum Aktenzeichen HRB 2959
Firma: C.P.A. Brückner, Dr. Mehnert & Seuling GmbH
Sitz: Kulmbach
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HRB 2959: H.W. Brückner Verwaltungs GmbH, Kulmbach, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmba...
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HRB 2959: C.P.A. Brückner, Dr. Mehnert & Seuling GmbH, Kulmbach, Am Eulenhof 14,...
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Veröffentlichung vom 02.09.2010 22:00:00
Hans Brückner Verwaltungs-GmbH, Kulmbach-Melkendorf, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach.Die Gesellschafterversammlung vom 29.6.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der C.P.A. Brückner, Dr. Mehnert & Seuling Personalberatungsgesellschaft mbh und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) , 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: C.P.A. Brückner, Dr. Mehnert & Seuling GmbH. Neuer Sitz: Kulmbach. Geschäftsanschrift: Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Verwaltung und Vermietung von Immobilien, betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Personalberatung, Vermögensverwaltung und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und jede Tätigkeit ausüben, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dient oder diesen fördert. Neues Stammkapital: 30.100,00 EUR. Die C.P.A. Brückner, Dr.Mehnert & Seuling Personalberatungsgesellschaft mbG mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Kulmbach HRB 3041) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.6.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.