Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 27843
Firma: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
HRB 27843: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Carl-Schwemmer...
Veränderungen
HRB 27843: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Carl-Schwemmer...
Veränderungen
HRB 27843: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Carl-Schwemmer...
Veränderungen
HRB 27843: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Carl-Schwemmer...
Veränderungen
HRB 27843: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Carl-Schwemmer...
Veränderungen
HRB 27843: Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Rieterstr. 29,...
Veränderungen
Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Rieterstr. 29, 90419 Nürn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2011 12:00:00
Kinderzentren Kunterbunt gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Rieterstr. 29, 90419 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2011. Geschäftsanschrift: Rieterstr. 29, 90419 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Trägerschaft von Kindertagesstätten unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Czinczoll, Björn, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kinderzentren Kunterbunt - Gemeinnütziger Kindergrippen und Kindertagesstätten e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 3295). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Czinczoll, Björn aus Nürnberg