Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 27253
Firma: F1rst Choice AG Gesellschaft für Projektentwicklung und Grundbesitz
Sitz: Rohrdorf
Adresse: Sebastian-Tiefenthaler-Str. 14, 83101 Rohrdorf
Veränderungen
HRB 27253: F1rst Choice AG Gesellschaft für Projektentwicklung und Grundbesitz, ...
Veränderungen
HRB 27253: F1rst Choice AG Gesellschaft für Projektentwicklung und Grundbesitz, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2018 02:00:00
HRB 27253: F1rst Choice AG Gesellschaft für Projektentwicklung und Grundbesitz, Rohrdorf, Sebastian-Tiefenthaler-Str. 14, 83101 Rohrdorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.07.2018. Geschäftsanschrift: Sebastian-Tiefenthaler-Str. 14, 83101 Rohrdorf. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Veräußerung und Entwicklung von Immobilien aller Art, sowie Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrin im eigenen Namen, für fremde und eigene Rechnung sowie Vermittlung von Immobilien. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an anderen Unternehmen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Frisch, Gregor Walter Peter, München, *XX.XX.XXXX; Weiß, Herbert, Baldham, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der F1rst Choice GmbH Gesellschaft für Projektentwicklung und Grundbesitz mit dem Sitz in Rohrdorf (Amtsgericht Traunstein HRB 27246). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frisch, Gregor Walter Peter aus München,
Weiß, Herbert aus Baldham