Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 270332
Firma: Wohnen Parken Energie GmbH
Sitz: Miesbach
Löschungen
HRB 270332: Wohnen Parken Energie GmbH, Miesbach, Rosenheimer Str. 1 u. 3, 83714...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.10.2021 02:01:00
HRB 270332: Wohnen Parken Energie GmbH, Miesbach, Rosenheimer Str. 1 u. 3, 83714 Miesbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2021. Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 1 u. 3, 83714 Miesbach. Gegenstand des Unternehmens: der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleicher Rechte; die Planung, die Errichtung, die Modernisierung, die Instandhaltung, die Verwaltung und die langfristige Vermietung von baulichen und technischen Anlagen zur Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen insbesondere für Bedienstete des Landkreises Miesbach, Mitarbeiter von Unternehmen, an denen der Landkreis Miesbach unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Mitarbeiter von sonstigen Einrichtungen, die kommunale Aufgaben des Landkreises Miesbach erfüllen oder übertragen bekamen; die Planung, die Errichtung, die Instandhaltung, die Verpachtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Blockheizkraftwerken (BHKW), Biomasse- und Photovoltaikanlagen, von Kfz-Stellplätzen für Wohnungen und kommunale Einrichtungen; die Planung, die Modernisierung, die Errichtung und der Betrieb von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen (Inhouse- bzw. Instate-Vergaben); die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Gesellschaft fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Stammkapital: 1.862.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: de Biasio, Gerhard, Miesbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens "Sondervermögen Energiegewinnung" aus dem Vermögen des Landkreises Miesbach. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.