Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 26708
Firma: Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH
Sitz: Nürnberg
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HRB 26708: Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Zerzabelshofer Haupts...
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HRB 26708: Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Zerzabelshofer Haupts...
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Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Zerzabelshofer Hauptstr. 3-7, 90...
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Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Zerzabelshofer Hauptstr. 3-7, 90...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.08.2010 12:00:00
Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Zerzabelshofer Hauptstr. 3-7, 90480 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2009. Geschäftsanschrift: Zerzabelshofer Hauptstr. 3-7, 90480 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Förderung von Erziehung, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Leben von und mit Menschen mit Behinderung auf Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners und des heilpädagogischen Impulses von Karl König. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer heilpädagogischen Schule auf anthroposophischer Grundlage für seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krapf, Regine, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Teilen des Vermögens (des Betriebs "Karl-König-Schule" mit allen Aktiva und Passiva ohne Grundbesitz) der Camphill Gemeinschaft Nürnberg e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 1500), nun: Camphill Gemeinschaft Hausenhof e.V. mit dem Sitz in Dietersheim (Amtsgericht Fürth VR 200454). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krapf, Regine aus Nürnberg