Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 265329
Firma: fairafric AG
Sitz: München
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HRB 265329: fairafric AG, München, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München. Auf Gr...
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HRB 265329: fairafric AG, München, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München. Die Ha...
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HRB 265329: fairafric AG, München, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München. Auf Gr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.04.2021 02:02:00
HRB 265329: fairafric AG, München, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.11.2020 mit Nachtrag vom 11.01.2021. Geschäftsanschrift: Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München. Gegenstand des Unternehmens: die Produktion von Lebensmitteln und anderen Waren in Afrika und der Vertrieb dieser Produkte weltweit sowie die Erbringung von diversen Dienstleistungen, die dem afrikanischen Kontinent zusätzliches Einkommen versprechen. Grundkapital: 498.498,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Reimers, Hendrik, Herrsching a.Ammersee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Gause, Julia Antonia, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der fairafric GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 225910). Der Vorstand ist durch Satzung vom 20.11.2020 mit Nachtrag vom 11.01.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.10.2025 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 245.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gause, Julia Antonia aus München,
Reimers, Hendrik aus Herrsching a.Ammersee