Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 265071
Firma: Seybold Medizintechnik GmbH
Sitz: Gilching
Adresse: Hubertusstr. 4, 82110 Germering
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.04.2021 02:03:00
HRB 265071: Seybold Medizintechnik GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Hubertusstr. 4, 82110 Germering. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2021. Geschäftsanschrift: Hubertusstr. 4, 82110 Germering. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Fürth, 90762 Fürth, Geschäftsanschrift: Bahnhofplatz 6, 90762 Fürth; Zweigniederlassung Plattling, 94447 Plattling, Geschäftsanschrift: Schulstr. 2, 94447 Plattling. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Service von medizintechnischen Geräten, Beratung im Gesundheitswesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Seybold, Michael, Gilching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seybold, Lisa, Kottgeisering, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Seybold Medizintechnik e.K. mit dem Sitz in Gilching (Amtsgericht München HRA 105593) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Seybold, Michael aus Gilching,
Seybold, Lisa aus Kottgeisering