Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 26416
Firma: Goldbach Werkstatt Nürnberg gemeinnützige GmbH
Sitz: Nürnberg
Adresse: Urbanstr. 4a, 90480 Nürnberg
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HRB 26416: Goldbach Werkstatt Nürnberg gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Urbanstr. 4...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.04.2010 12:00:00
Goldbach Werkstatt Nürnberg gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Urbanstr. 4a, 90480 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2009. Geschäftsanschrift: Urbanstr. 4a, 90480 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: die Förderung von Gesundheit, Bildung, Arbeit und Leben von und mit Menschen mit Behinderung auf Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners und des heilpädagogischen Impulses von Karl König. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer staatlich anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) im Sinne des § 68a Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kählke, Agnes, Cadolzburg-Wachendorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Teilen des Vermögens, des Betriebs "Camphill Werkstatt am Goldbach", mit allen Aktiva und Passiva ohne Grundbesitz des CAMPHILL GEMEINSCHAFT HAUSENHOF e.V. mit Sitz in Dietersheim, Amtsgericht Fürth, VR 200454 (vormals: Camphill Gemeinschaft Nürnberg e.V. mit Sitz in Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg VR 1500). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kählke, Agnes aus Cadolzburg-Wachendorf