Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 264122
Firma: KaGa Immobiliengesellschaft mbH
Sitz: München
Adresse: Hausmannstr. 5, 80997 München
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.03.2021 02:02:00
HRB 264122: KaGa Immobiliengesellschaft mbH, München, Hausmannstr. 5, 80997 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 26.8.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'KaGa Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH', und Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 106759 B) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hausmannstr. 5, 80997 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwalten und Investieren in sowie die Beteiligung an von Dritten durchgeführten Immobilienprojekten, insbesondere die Übernahme von Kommandit- oder stillen Beteiligungen und damit verbundener Dienstleistungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kandler, Jakob, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die KaGa Immobiliengesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 101984 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.8.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kandler, Jakob aus München