Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 25673
Firma: baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH
Sitz: Emmerting
Veränderungen
HRB 25673: baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH, Emmerting, Watzmannstr. 7, 84547 Emm...
Veränderungen
HRB 25673: baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH, Emmerting, Watzmannstr. 7, 84547 Emm...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.06.2017 02:16:00
HRB 25673: baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH, Emmerting, Watzmannstr. 7, 84547 Emmerting. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde ein Verschmelzungsplan vom 21.06.2017 eingereicht. Dabei ist beabsichtigt, die "Baukern Wohn- und Gewerbebau GmbH" mit dem Sitz in Salzburg (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts), eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 347595 w, als übertragende Gesellschaft grenzüberschreitend auf die "baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH" mit dem Sitz ín Emmerting, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 25673, als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme zu verschmelzen.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgeselischaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind; sämtliche Anteile an der übertragenden und an der aufnehmenden Gesellschaft befinden sich in einer Hand.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmel- zung in das Register des Sitzes der deutschen baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH nach § 125 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatori- schen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als dieses einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicher- heitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatz- anspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Watzmannstraße 7, 84547 Emmerting) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekannt- machung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgeselischafter eingeholt werden.Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Baukern Wohn- und Gewerbebau GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Baukern Wohn- und Gewerbebau GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der Baukern Wohn- und Gewerbebau GmbH nach § 226 öAktG bleiben unberührt.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Baukern Wohn- und GewerbebauGmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrerRechte einholen: Baukern Wohn- und Gewerbebau GmbH mit dem Sitz in Salzburg(Anschrift: A-5020 Salzburg, Schwarzstraße 45).Veränderungen
HRB 25673: baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH, Emmerting, Watzmannstr. 7, 84547 Emm...
Neueintragungen
HRB 25673: baukern Wohn- & Gewerbebau GmbH, Emmerting, Watzmannstr. 7, 84547 Emm...