Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 256082
Firma: PP Media FinCo GmbH
Sitz: München
Adresse: Leopoldstraße 10, c/o Paragon Partners GmbH, 80802 München
Löschungen
HRB 256082: PP Media FinCo GmbH, München, Leopoldstraße 10, c/o Paragon Partners...
Veränderungen
HRB 256082: PP Media FinCo GmbH, München, Leopoldstraße 10, c/o Paragon Partners...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.11.2020 02:02:00
HRB 256082: PP Media FinCo GmbH, München, Leopoldstraße 10, c/o Paragon Partners GmbH, 80802 München. Die Gesellschaft hat am 16.11.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der WEKA HOLDING FR SAS mit dem Sitz in Saint-Denis / Frankreich (Handels- und Gesellschaftregister in Bobigny Nr. 883 834 830) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Rechtsträgerin ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträgerin nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übertragenden Rechtsträgerin gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich der Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob diese Ansprüche auf Vertrag oder Gesetz beruhen. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als dieser sich auf einen Vermögenswert bezieht. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch beie einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Rechtsträgerin unter deren oben genannter Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übertragenden Rechtsträgerin gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Weder die übertragende Rechtsträgerin noch die übernehmende Rechtsträgerin hat Minderheitsgesellschafter, so dass Auskünfte zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfalen können.Veränderungen
HRB 256082: SCUR-Alpha 1172 GmbH, München, Schwanthalerstr. 73, c/o SCUR24 Holdi...
Neueintragungen
HRB 256082: SCUR-Alpha 1172 GmbH, München, Schwanthalerstr. 73, c/o SCUR24 Holdi...