Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 256038
Firma: Garant Immobilien München GmbH
Sitz: München
Adresse: Kistlerhofstraße 170, 81379 München
Veränderungen
HRB 256038: Garant Immobilien München GmbH, München, Kistlerhofstraße 170, 81379...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.04.2020 02:02:00
HRB 256038: Garant Immobilien München GmbH, München, Kistlerhofstraße 170, 81379 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Garant Immobilien München GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Garant Immobilien Ravensburg GmbH', und Sitz, bisher Ravensburg, Amtsgericht Ulm HRB 552772) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kistlerhofstraße 170, 81379 München. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerber, Udo Franz Heinrich, Isny im Allgäu, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Moser, Hans, Wernau (Neckar), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Garant Immobilien München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160331) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gerber, Udo Franz Heinrich aus Isny im Allgäu,
Moser, Hans aus Wernau (Neckar)