Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 25482
Firma: ETEL AG
Sitz: Traunreut
Löschungen
HRB 25482: ETEL AG, Traunreut, Dr.-Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut. ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.10.2016 02:02:00
HRB 25482: ETEL AG, Traunreut, Dr.-Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde der Entwurf eines Verschmelzungs- plans eingereicht. Danach ist beabsichtigt, die ETEL AG mit dem Sitz in Linz/Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz (FN 458258 i), grenzüberschreitend auf die ETEL AG mit dem Sitz in Traunreut (Amtsgericht Traunstein HRB 25482) zu verschmelzen, die hierdurch die Rechtsform einer SE annehmen soll.a) Der der Interessen der Gläubiger der deutschen ETEL AG richtet sich nach § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ETEL AG nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 8, 13 des deutschen Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der ETEL SE in Deutschland ist.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: ETEL AG, Dr.-Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut.b) Aktionäre der ETEL AG, Traunreut, haben im vorliegenden Fall kein Barabfindungsrecht. Zwar haben die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft nach § 7 SEAG ein Barabfindungsrecht, sofern der Sitz der künftigen SE aus deutscher Sicht im Ausland ist. Da die ETEL AG, Traunreut, aufnehmende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der ETEL SE in Traunreut, Deutschland, und damit aus deutscher Sicht im Inland sein wird, findet § 7 SEAG keine Anwendung.Aktionäre der ETEL AG, Traunreut, haben im vorliegenden Fall auch keinen Anspruch auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Der in § 6 SEAG geregelte Anspruch auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses steht nur den Aktionären der übertragenden Gesellschaft zur Verfügung. Da die ETEL AG, Traunreut aufnehmende Gesellschaft ist, findet § 6 SEAG keine Anwendung.Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der ETEL AG eingeholt werden: ETEL AG,z.Hd. des Vorstands, Dr.-Johannes Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut.c) Die durch die Verschmelzung der ETEL AG, Linz, auf die ETEL AG, Traunreut, entstehende SE wird unter ETEL SE firmieren und ihren Sitz in Traunreut, Deutschland, haben.Neueintragungen
HRB 25482: ETEL AG, Traunreut, Dr.-Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut. ...