Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 253068
Firma: Nummaria Holding GmbH
Sitz: München
Adresse: Birketweg 31, 80639 München
Löschungen
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Veränderungen
HRB 253068: Nummaria Holding GmbH, München, Birketweg 31, 80639 München. Die Ges...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 31.12.2021 02:04:00
HRB 253068: Nummaria Holding GmbH, München, Birketweg 31, 80639 München. Die Gesellschaft hat am 14.12.2021 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Nummaria S.à r.l. mit dem Sitz in Strassen / Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B200284) eingereicht. Die Gläubiger der Nummaria Holding GmbH haben gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung fällig ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen nur für solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubiger nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eins stäter eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Gläubiger der Nummaria S.à r.l., deren Ansprüche vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter der Nummaria S.à r.l. entstanden sind, haben gemäß Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 einen Anspruch auf die Einräumung einer Sicherheit für ihre Ansprüche, unabhängig davon, ob diese bereits fällig sind oder nicht, sofern sie diesen Anspruch beim zuständigen Amtsgericht (tribunal d´arrondissement) in Luxemburg innerhalb von zwei Monaten nach der genannten Veröffentlichung anmelden und dabei glaubhaft machen, dass die Befriedigung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet wird und insoweit noch keine ausreichenden Sicherheiten von Nummaria S.à r.l. gewährt wurden.Da es sich um eine Verschmelzung einer Gesellschaft auf ihre alleinige Gesellschafterin handelt und sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen dir darauf bezogenen Angaben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden:Nummaria Holding GmbH, Birketweg 31, 80639 MünchenNummaria S.à r.l. 19-21, Route d´Arlon, L-8009 Strassen, LuxemburgVeränderungen
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Neueintragungen
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