Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 25194
Firma: Becker Office Competence GmbH
Sitz: Baiersdorf
Veränderungen
Becker Office Competence GmbH, Nürnberg, Nordostpark 74, 90411 Nürnberg. Neuer S...
Veränderungen
Becker Office Competence GmbH, Nürnberg, Nordostpark 74, 90411 Nürnberg.Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.03.2009 12:00:00
Becker Office Competence GmbH, Nürnberg, Nordostpark 74, 90411 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2009. Geschäftsanschrift: Nordostpark 74, 90411 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Bürobedarf, Papierfachhandel, sowie Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Bürotechnik und Präsentationstechnik. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Jochen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Büttner, Ramona, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Becker Visuelle Kommunikation Moderne Büroprodukte e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14003) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 19.03.2009 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Jochen aus Nürnberg,
Büttner, Ramona aus Nürnberg