Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 250683
Firma: CONTORA AG
Sitz: Unterföhring
Adresse: Feringastr. 4, 85774 Unterföhring
Veränderungen
HRB 250683: CONTORA AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 4, 85774 Un...
Veränderungen
HRB 250683: CONTORA Office Solutions AG, Unterföhring, Landkreis München, Fering...
Veränderungen
HRB 250683: CONTORA Office Solutions AG, Unterföhring, Landkreis München, Fering...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.08.2019 02:02:00
HRB 250683: CONTORA Office Solutions AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 4, 85774 Unterföhring. Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.06.2019. Geschäftsanschrift: Feringastraße 4, 85774 Unterföhring. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und Unternehmensberatung sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei der CONTORA Office Solutions GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Unterföhring, Landkreis München (AG München, HRA 103337), der CONTORA Offices Berlin GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Unterföhring, Landkreis München (AG München, HRA 103476), der CONTORA Offices Frankfurt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Unterföhring, Landkreis München (AG München, HRA 103475) und der CONTORA Offices München GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Unterföhring, Landkreis München (AG München, HRA 103699). Grundkapital: 51.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Arend, Helmut, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Henckel, Lars, Borken, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der COS Management GmbH mit dem Sitz in Unterföhring, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 238255). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Arend, Helmut aus Dorsten,
Henckel, Lars aus Borken