Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 249492
Firma: GNB Digital GmbH
Sitz: München
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HRB 249492: GNB Digital GmbH, München, Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Ausge...
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HRB 249492: GNB Digital GmbH, München, Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Die L...
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HRB 249492: GNB Digital GmbH, München, Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Ausge...
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HRB 249492: GNB Digital GmbH, München, Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Beste...
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HRB 249492: Vision Net GmbH, München, Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.06.2019 02:08:00
HRB 249492: Vision Net GmbH, München, Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2019. Geschäftsanschrift: Infanteriestr. 11 a, 80797 München. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Vermarktung digitaler Inhalte und Communities, Angebot von digitalen Marktplätzen und E-Commerce-Lösungen für stationäre und mobile Endgeräte sowie Erstellung, Betrieb und Weiterentwicklung dieser Plattformen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Allgaier, Henry, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Schüssler, Clemens, Utting am Ammersee, *XX.XX.XXXX; Wiedemann, Doris, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der VISION NET AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 211001). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Allgaier, Henry aus Hamburg,
Schüssler, Clemens aus Utting am Ammersee,
Wiedemann, Doris aus Gräfelfing