Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 248670
Firma: WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH
Sitz: München
Veränderungen
HRB 248670: WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH, Grünwald, Landkreis München, Sch...
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HRB 248670: WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH, Grünwald, Landkreis München, Sch...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.08.2019 02:01:00
HRB 248670: WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH, Grünwald, Landkreis München, Schlossstr. 19, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft hat am 23.08.2019 den Verschmelzungsplans gem. § 122d UmwG über ihre Verschmelzung mit der WeMaTec Limited mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich (Companies House No. 05974967) eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) WeMaTec Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, B18 6EW, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company No. 05974967, als übertragende Rechtsträgerin;b) WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grünwald, Landkreis München,Anschrift: Schlossstraße 19 in 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter Registernummer HRB 248670, als übernehmende Rechtsträgerin. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigerna) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schlossstraße 19 in 82031 Grünwald geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläuhigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (WeMaTec Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung ist Herr Reinhold Wegmann einziger Gesellschafter sowohl bei der übertragenden Gesellschaft als auch bei der übernehmenden Gesellschaft. Es existieren somit keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH angefordert werden.Neueintragungen
HRB 248670: WeMaTec Veranstaltungstechnik GmbH, Grünwald, Landkreis München, Sch...