Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 247468
Firma: PREBAG Gewerbebau GmbH
Sitz: Aschheim
Adresse: Heisenbergbogen 2, 85609 Aschheim
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.03.2019 02:04:00
HRB 247468: PREBAG Gewerbebau GmbH, Aschheim, Landkreis München, Heisenbergbogen 2, 85609 Aschheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2019. Geschäftsanschrift: Heisenbergbogen 2, 85609 Aschheim. Gegenstand des Unternehmens: Vorbereitung und Projektentwicklung von Bauvorhaben - insbesondere Gewerbebauvorhaben - in technischer, wirtschaftlicher und planungsrechtlicher Hinsicht im In- und Ausland, sowie Herstellung, Errichtung und Sanierung von Gebäuden aller Art - insbesondere von Gewerbebauten - auf eigenem oder fremden Grund und Boden, im eigenem Namen auf eigene oder fremde Rechnung, sowie Ankauf und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken. Stammkapital: 350.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Preussler, Anton F., Kirchdorf, *XX.XX.XXXX; Weindl, Ulrich, Pliening, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hartl, Monika, München, *XX.XX.XXXX; Preussler, Marius, Amerang, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PREBAG Gewerbebau Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRB 113175). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hartl, Monika aus München,
Preussler, Anton F. aus Kirchdorf,
Preussler, Marius aus Amerang,
Weindl, Ulrich aus Pliening