Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 24603
Firma: MTP Messtechnik Produktions GmbH
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
HRB 24603: MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Bremer Str. 11, 90451 Nür...
Veränderungen
HRB 24603: MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Bremer Str. 11, 90451 Nür...
Veränderungen
HRB 24603: MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Bremer Str. 11, 90451 Nür...
Veränderungen
HRB 24603: MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 16-20, 9...
Veränderungen
HRB 24603: MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 16-20, 9...
Veränderungen
MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 16-20, 90471 Nürnbe...
Veränderungen
MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 16-20, 90471 Nürnbe...
Veränderungen
MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 16-20, 90471 Nürnbe...
Veränderungen
MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 16-20, 90471 Nürnbe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2008 12:00:00
MTP Messtechnik Produktions GmbH, Nürnberg (Thomas-Mann-Straße 16-20, 90471 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2008 mit Nachtrag vom 20.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Produkten in den Bereichen Energiemesstechnik (Prüftechnik und Sensorik) und Energiemanagement (Stromversorgung, Energiekostenanalyse und -optimierung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Drescher, Rolf, Roßtal, *XX.XX.XXXX; Jakob, Dieter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen GMC-I Gossen-Metrawatt GmbH, mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 22253). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Drescher, Rolf aus Roßtal,
Jakob, Dieter aus Nürnberg