Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 245917
Firma: Spin Master International B.V.
Sitz: München
Veränderungen
HRB 245917: Spin Master International B.V., München, Lehrer-Wirth-Straße 4, 8182...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.01.2019 02:01:00
HRB 245917: Spin Master International B.V., München, Lehrer-Wirth-Straße 4, 81829 München. Gesellschaft niederländischen Rechts mit beschränkter Haftung. Satzung vom 18.06.2018. Geschäftsanschrift: Lehrer-Wirth-Straße 4, 81829 München. Zweigniederlassung der Spin Master International B.V. mit Sitz in Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel 52118339). Gegenstand des Unternehmens: Marketing für und Vertrieb von Unterhaltungsprodukten und Spielwaren, insbesondere in Deutschland und Österreich, sowie Markenmanagement und andere Verwaltungsaufgaben in Europa für die Hauptniederlassung. Stammkapital: 12.500,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch je einen Geschäftsführer des Typs A und des Typs B gemeinsam vertreten. Geschäftsführer Typ A: Spin Master Acquisition Inc., Toronto/Ontario / Kanada (Ministerium für Verbraucher- und Wirtschaftsdienste, Provinz Ontario Nr. 2192648). Geschäftsführer Typ B: Letschert, Fredericus Johannes Josephus, Driehuis / Niederlande, *XX.XX.XXXX; Schaafsma, Sjoerd Rienk, Bussum / Niederlande, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch grenzüberschreitenden Formwechsel der Spin Master International S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, Nr. B 154944). Zweigniederlassung war vormals am Amtsgericht München unter HRB 196155 eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Letschert, Fredericus Johannes Josephus aus Driehuis / Niederlande,
Schaafsma, Sjoerd Rienk aus Bussum / Niederlande