Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRB 24557
Firma: UPM GmbH
Sitz: Augsburg
Adresse: Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura je...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura er...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura er...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
Berichtigungen
HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Stammkapit...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura er...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura er...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura er...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura je...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Prokura er...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Ausgeschie...
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HRB 24557: UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg. Erteilt: G...
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HRB 24557:UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg.Erteilt: Ges...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.11.2009 12:00:00
UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg.Die UPM GmbH hat am 28.10.2009 den Entwurf eines Verschmelzungsplans für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die Haindl Finance B.V., eine Besloten Vennootschap (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), errichtet und bestehend nach dem Recht der Niederlande mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Niederlande unter Nr. 28050250, als übertragender Rechtsträger und die UPM GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Augsburg, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 24557, als übernehmender Rechtsträger beteiligt. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden UPM GmbH ergeben sich aus § 122a Abs.2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten UPM GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der UPM GmbH nach § 122a Abs.2 i.V.m. § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auf Grund des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt für die Gläubiger der zu verschmelzenden Gesellschaften Folgendes: Mindestens eine der zu verschmelzenden juristischen Personen muss für jeden Gläubiger dieser juristischen Personen, der dies verlangt, eine Sicherheit gewähren oder eine anderweitige Gewähr (waarborg) geben für die Erfüllung seiner Forderungen - bei Zuwiderhandlung kann einem Einspruch im Sinne des folgenden Absatzes stattgegeben werden. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger hinreichende Gewähr hat oder die Vermögenslage der aufnehmenden juristischen Person nach der Verschmelzung nicht weniger Gewähr bietet, dass die Forderung erfüllt werde, als zuvor. Bis zu einem Monat, nachdem alle zu verschmelzenden juristischen Personen die Hinterlegung des Verschmelzungsplanes angekündigt haben, kann jeder Gläubiger mittels Antrag (verzoekschrift) an das Gericht Einspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben unter Nennung der Gewähr, die verlangt wird. Bevor der Richter entscheidet, kann er den juristischen Personen die Möglichkeit geben, innerhalb einer durch ihn zu setzenden Frist, eine durch ihn anzugebende Gewährleistung abzugeben. Sofern zeitig Einspruch erhoben worden ist, darf die Verschmelzungsurkunde erst ausgefertigt werden, sobald der Einspruch zurückgezogen oder die Abweisung des Einspruchs vollstreckbar ist. Sofern die Verschmelzungsurkunde bereits ausgefertigt worden ist, kann der Richter auf ein eingelegtes Rechtsmittel hin die Abgabe einer durch ihn anzugebenden Gewährleistung anordnen und daran ein Zwangsgeld (dwangsom) koppeln.Unter der Geschäftsanschrift der deutschen UPM GmbH, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg, Deutschland, können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Neueintragungen
UPM GmbH, Augsburg, Georg-Haindl-Straße 5, 86153 Augsburg.Gesellschaft mit besch...