Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 241420
Firma: IFCO Zweite Holding GmbH
Sitz: Pullach i.Isartal
Adresse: Zugspitzstraße 7, 82049 Pullach i.Isartal
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HRB 241420: IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugs...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.02.2020 02:04:00
HRB 241420: IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 7, 82049 Pullach i.Isartal. Die Gesellschaft hat am 26.02.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der IFCO Systems US Holding B.V. mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 74331841) eingereicht. Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern:Die Gläubiger der IFCO Zweite Holding GmbH haben gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der IFCO Zweite Holding GmbH nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht denjenigen Gläubigern nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 UmwG nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Gläubiger der FCO Zweite Holding GmbH und der IFCO Systems US Holding B.V. haben nach niederländischem Recht folgende Rechte:(i) Wenigstens eine (1) der zu verschmelzenden Gesellschaften muss jedem Gläubiger dieser Rechtsträger, der dies verlangt, Sicherheit leisten oder anderweitig die Erfüllung seines Anspruchs sicherstellen, widrigenfalls der Antrag gemäß Unterabsatz (ii) erfolgreich ist. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch des Gläubigers hinreichend gesichert ist oder die finanzielle Situation der IFCO Zweite Holding GmbH nach der Verschmelzung nicht weniger Gewähr für die Befriedigung des Anspruchs bietet als zuvor.(ii) Jeder Gläubiger der IFCO Zweite Holding GmbH oder der IFCO Systems US Holding B.V. kann der vorgeschlagenen Verschmelzung innerhalb eines (1) Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung oder Veröffentlichung des vorgeschlagenen Verschmelzungsplans bei dem Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) in einer niederländischen Tageszeitung bekannt gemacht haben, durch Antrag beim zuständigen niederländischen Bezirksgericht widersprechen. In dem Antrag ist die von dem Antragsteller geforderte Sicherheit zu bezeichnen. Das Bezirksgericht hat den Antrag abzulehnen, wenn der Antragsteller nicht prima facie darlegt, dass (i) die finanzielle Situation der IFCO Zweite Holding GmbH nach der Verschmelzung weniger Gewähr für der Erfüllung der Ansprüche des Antragstellers bietet und (ii) er/sie von dem Rechtsträger nur unzureichende Sicherheiten erhalten hat. (iii) Vor seiner Entscheidung kann das niederländische Bezirksgericht den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Möglichkeit geben, innerhalb einer von dem Gericht bestimmten Frist eine von diesem festgesetzte Sicherheitsleistung zu erbringen.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der IFCO Zweite Holding GmbH und der IFCO Systems US Holding B.V. kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger einholen:IFCO Zweite Holding GmbH:Zugspitzstraße 782049 Pullach i. IsartalDeutschlandIFCO Systems US Holding B.V.:Prins Bernhardplein 200 1097 JB AmsterdamNiederlande.Laut Schreiben vom 26.02.2020 werden sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten, so dass die darauf bezogenen Angaben entfallen.Veränderungen
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Neueintragungen
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