Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 241079
Firma: innovas GmbH
Sitz: Ismaning
Löschungen
HRB 241079: innovas GmbH, Ismaning, Landkreis München, Robert-Bürkle-Str. 1, 857...
Veränderungen
HRB 241079: innovas GmbH, Ismaning, Landkreis München, Robert-Bürkle-Str. 1, 857...
Veränderungen
HRB 241079: innovas GmbH, Ismaning, Landkreis München, Robert-Bürkle-Str. 1, 857...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.05.2018 02:04:00
HRB 241079: innovas GmbH, Ismaning, Landkreis München, Robert-Bürkle-Str. 1, 85737 Ismaning. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.1990, zuletzt geändert am 02.11.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 43859) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Robert-Bürkle-Str. 1, 85737 Ismaning. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption und Realisierung von DV-Anwendungssystemen sowie der Bürokommunikation im Auftrag und unter Mitwirkung des Kunden unter Einsatz innovativer Methoden, Verfahren und Techniken. Ferner, den Kunden bei Auswahl und Einsatz derartiger Methoden und Verfahren zu beraten und bei ihrer Schulung zu unterstützen. Auch An- und Verkauf von Hard- und Software jeglicher Art und Vergabe von Benutzungsrechten an Dritte. Stammkapital: 402.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Callies, Maik, Geesthacht, *XX.XX.XXXX; Gessner, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Dr. Schröder, Ingo, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Stäcker, Jens Rainer, Kuddewörde, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Global Scale Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsinformatik mbH mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRB 195101) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Callies, Maik aus Geesthacht,
Dr. Schröder, Ingo aus Hamburg,
Gessner, Alexander aus Stuttgart,
Stäcker, Jens Rainer aus Kuddewörde