Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 23937
Firma: Katek Holding AG
Sitz: Rosenheim
Adresse: Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim
Veränderungen
HRB 23937: Katek Holding AG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23937:Katek Holding AG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim....
Veränderungen
HRB 23937:Katek Holding AG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.12.2014 02:01:00
HRB 23937:Katek Holding AG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim.Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.10.2014. Geschäftsanschrift: Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere im Bereich Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Elektronik sowie verwandten Bereichen tätig sind, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie die Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen. Grundkapital: 256.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kathrein, Anton, Brannenburg, *XX.XX.XXXX; Schindler, Norbert, Kufstein / Österreich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Katek Holding GmbH" mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 3670). Der Vorstand ist durch Satzung vom 07.10.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2018 gegen Bar- oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 128.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kathrein, Anton aus Brannenburg,
Schindler, Norbert aus Kufstein / Österreich