Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 236336
Firma: Bau-Forum Tegernseer Tal GmbH
Sitz: Bad Wiessee
Veränderungen
HRB 236336: Bau-Forum Tegernseer Tal GmbH, Bad Wiessee, Landkreis Miesbach, Adri...
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HRB 236336: Bau-Forum Tegernseer Tal GmbH, Tegernsee, Landkreis Miesbach, Schwai...
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HRB 236336: Bau-Forum Tegernseer Tal GmbH, Tegernsee, Landkreis Miesbach, Schwai...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.10.2017 02:09:00
HRB 236336: Bau-Forum Tegernseer Tal GmbH, Tegernsee, Landkreis Miesbach, Schwaighofstr. 13, 83684 Tegernsee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2017, zuletzt geändert am 21.09.2017. Geschäftsanschrift: Schwaighofstr. 13, 83684 Tegernsee. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie Wohnräume und gewerbliche Räume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Völmicke, Beatrix, Gmund, *XX.XX.XXXX; Dr. Völmicke, Hans-Peter, Gmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bau-Forum Tegernseer Tal GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Tegernsee (Amtsgericht München HRA 70102). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Völmicke, Hans-Peter aus Gmund,
Völmicke, Beatrix aus Gmund