Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ansbach zum Aktenzeichen HRB 236
Firma: Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH
Sitz: Ansbach
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HRB 236: Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH, Ansbach...
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Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH, Ansbach, Robert-...
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Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH, Ansbach, Robert-...
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Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH, Ansbach (Adalber...
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Veröffentlichung vom 05.09.2007 07:35:00
Runze GmbH Baumarkt, Ansbach (Adalbert-Pilipp-STraße 26, 91522 Ansbach). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 257.177,03 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. In derselben Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 wurde die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gesellschaftszweck) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Groß- und Einzelhandel von Bau- und Schreinereibedarfsgütern, auch von Halbfabrikaten sowie von artverwandten Artikeln und Zubehör. Ferner der Groß- und Einzelhandel mit Hölzern aller Art, Holz- und Kunststoffplatten, Bauelementen, Fenstern, Türen sowie artverwandten Artikeln und Zubehör. Neues Stammkapital: 385.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Keitel, Peter, Burgoberbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Köpplinger, Günther, Ansbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz und Bauelemente mbH mit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach, HRB 247) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Keitel, Peter aus Burgoberbach,
Köpplinger, Günther aus Ansbach