Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 235536
Firma: Eurofins MWG Holding GmbH
Sitz: Ebersberg
Veränderungen
HRB 235536: Eurofins MWG Holding GmbH, Ebersberg, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebe...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2017 02:02:00
HRB 235536: Eurofins MWG Holding GmbH, Ebersberg, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2017 mit Nachtrag vom 23.08.2017. Geschäftsanschrift: Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg. Gegenstand des Unternehmens: Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die Labor- und Analysedienstleistungen aller Art erbringen, die in der Herstellung, der Analyse und dem Vertrieb von Biomolekülen sowie der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Geräten für die Molekularbiologie tätig sind, sowie der Betrieb eines Krankenhauses, jeweils nebst allen damit Im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 13.308.468,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Heupel, Florian, Fentange / Luxemburg, *XX.XX.XXXX; Wink, Boris, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Hadem, Michael, Gütersloh, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MWG-Biotech Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB 123420). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hadem, Michael aus Gütersloh,
Dr. Heupel, Florian aus Fentange / Luxemburg,
Wink, Boris aus Hamburg