Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 235337
Firma: Hoffmann AG
Sitz: München
Veränderungen
HRB 235337: Hoffmann AG, München, Haberlandstraße 55, 81241 München. Die Instrum...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 19.09.2017 02:11:00
HRB 235337: Hoffmann AG, München, Haberlandstraße 55, 81241 München. Die Gesellschaft hat am 15.09.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Instrumentum Holding AG mit dem Sitz in Wien / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 461847) eingereicht. Bekanntmachung gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SEVO) über die Gründung einer Europäischen Gesellschaft durch Verschmelzung. Der Unterzeichner ist das alleinige Vorstandsmitglied der Hoffmann AG eingetragen im Handelsregister des AG München unter HRB 235337 (nachstehend: die Hoffmann AG). Es ist beabsichtigt, die Hoffmann AG, mit Sitz in München, Deutschland, gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend: die SE-VO) in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) umzuwandeln. Zu diesem Zweck soll die Instrumentum Holding AG mit Sitz in Wien, Österreich (nachstehend: die Instrumentum AG) gemäß Art. 2 Abs. 1, Art 17 Abs. 2 lit. a) grenzüberschreitend zur Aufnahme auf die Hoffmann SE verschmolzen werden. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung nimmt die Hoffmann AG gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 2 die Rechtsform der SE an. Dazu werden folgende Angaben bekannt gemacht (Art. 21 SE-VO).1. Rechtsform, Firma und Sitz der sich verschmelzenden Gesellschaften, Art. 21 lit.a) SE-VO.a) Rechtsform, Firma und Sitz der Hoffmann AG (übernehmende Gesellschaft)Rechtsform Aktiengesellschaft deutschen Rechts Firma Hoffmann AG Sitz München, Deutschland, Handelsregister des Amtsgerichts München, unter HRB 235337b) Rechtsform, Firma und Sitz der Instrumentum AG (übertragende Gesellschaft)Rechtsform Aktiengesellschaft österreichischen RechtsFirma Instrumentum Holding AG Sitz Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, unter FN 461847 m.2. Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register, Art. 21 lit. b) SE-VO.a) Hoffmann AG (übernehmende Gesellschaft) Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter der HRB 235337.b) Instrumentum AG (übertragende Gesellschaft) Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN 461847m.3. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Hoffmann AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können, Art. 21 lit. c) SE-VO.Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaats, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Im deutschen Recht ist der Gläubigerschutz in § 22 Umwandlungsgesetz (nachstehend:das UmwG) geregelt. Danach können Gläubiger Sicherheit für ihre Ansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können:a) Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Ansprüche zu, die vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung begründet worden sind (Art. 18 SE-VO i.V.m. § 22 Abs. 1 UmwG).b) Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Hoffmann AG jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet wird.c) Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung verlangen zu können, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.d) Der Anspruch auf Leistung von Sicherheit muss binnen sechs Monaten nach dem Tag erfolgen, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Hoffmann AG gemäß Art. 28 SE-VO i.V.m. § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Hoffmann AG bzw. nach Wirksamwerden der Verschmelzung bei der Hoffmann SE. Wird die Frist versäumt, steht dem Gläubiger kein Recht auf Sicherheitsleistung zu.e) Das Recht auf Sicherheitsleistung ist gegenüber der Hoffmann SE, auf die die Ansprüche gegen die Hoffmann AG mit Wirksamwerden der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach Art. 29 Abs. 1 lit. a) SE-VO übergehen, geltend zu machen. Dabei hat der Gläubiger den Anspruch, für den Sicherheit geleistet werden soll, schriftlich anzumelden und nach Grund und Höhe zu beschreiben. In der Anmeldung sind die Umstände darzulegen, die erwarten lassen, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet wird. Diese Umstände sind anhand von Beweismitteln wie z. B. Urkunden oder eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft zu machen.Für Anleihegläubiger (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen) sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen, da die Hoffmann AG keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestattete Wertpapiere ausgegeben hat.Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 8, 13 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (nachstehend: das SEAG) finden hier keine Anwendung, da der künftige Sitz der Hoffmann AG in München, Deutschland, und damit aus deutscher Sicht im Inland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Hoffmann AG eingeholt werden:Hoffmann AGz.Hd.v. Thomas WeitlHaberlandstr. 5581241 MünchenDeutschlandTel: +49 89 8391 94094. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der Hoffmann AG gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, Art. 21 lit. d) SE-VO.Die Franz Hoffmann GmbH & Co. Verwaltungs KG, Geschäftsanschrift: Haberlandstraße 55, 81241 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 71457 (nachstehend: die HN KG) ist die Alleinaktionärin der Hoffmann AG. Es gibt daher keine Minderheitsaktionäre. Angaben zur Ausübung deren Rechte, insbesondere das Recht eine angemessene Barabfindung zu erhalten, entfallen daher. Zur Anschrift, unter der weitere Auskünfte eingeholt werden können, wird auf vorstehenden Punkt 3. verwiesen.5. Die für die SE vorgesehene Firma und ihr zukünftiger Sitz, Art. 21 lit. e) SE-VO.Die durch die Verschmelzung der Instrumentum AG auf die Hoffmann AG entstehende SE wird unter Hoffmann SE firmieren und ihren Sitz in München, Deutschland, haben. München, im September 2017Der Vorstand der Hoffmann AGNeueintragungen
HRB 235337: Hoffmann AG, München, Haberlandstraße 55, 81241 München. Aktiengesel...