Veröffentlichungen vom Amtsgericht Amberg zum Aktenzeichen HRB 2332
Firma: M-T-N Elektrotechnik GmbH
Sitz: Sulzbach-Rosenberg
Veränderungen
HRB 2332: M-T-N Elektrotechnik GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Eisenhämmerstr. 1, 9223...
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HRB 2332: M-T-N Elektrotechnik GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Industriestr. 25, 92237...
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HRB 2332: M-T-N Elektrotechnik GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Industriestr. 25, 92237...
Berichtigungen
M-T-N Elektrotechnik GmbH, Sulzbach-Rosenberg (Eisenhämmerstr. 16, 92237 Sulzbac...
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M-T-N Elektrotechnik GmbH, Sulzbach-Rosenberg (Eisenhämmerstr. 16, 92237 Sulzbac...
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Veröffentlichung vom 08.09.2005 09:14:00
M-T-N Elektrotechnik GmbH, Sulzbach-Rosenberg (Eisenhämmerstr. 16, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 25.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.08.2005 Teile des Vermögens auf die E-W-S GmbH Energieanlagen, Wartung und Service mit dem Sitz in Freihung (Amtsgericht Amberg HRB 3597) übertragen.Die Geschäftsanteile des Gesellschafters Alois Hägler an der M-T-N Elektronik GmbH mit dem Sitz in Sulzbach-Rosenberg in Höhe von DM 17.000,00 und DM 8.500,00 werden im Wege einer nicht verhältniswahrenden Abspaltung gemäß §§ 126 Abs. 1 Nr. 10, 128 UmwG unmittelbar dem Gesellschafter Leonhard Flierl zugeordnet und gehen mit dem Wirksamwerden der Spaltung gemäß § 131 Abs.1 Nr. 3 UmwG ohne Einzelübertragung auf den Gesellschafter Leonhard Flierl über. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hägler, Alois, Freihung, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hägler, Alois aus Freihung