Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 23216
Firma: Modul Systeme Engineering GmbH
Sitz: Laufen
Veränderungen
HRB 23216: Modul Systeme Engineering GmbH, Laufen, Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen....
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HRB 23216: Modul Systeme Engineering GmbH, Laufen, Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen....
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HRB 23216:Modul Systeme Engineering GmbH, Laufen, Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen.A...
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HRB 23216:Modul Systeme Engineering GmbH, Laufen, Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen.V...
Berichtigungen
Modul Systeme Engineering GmbH, Laufen, Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen. Entstanden...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2014 12:00:00
Modul Systeme Engineering GmbH, Laufen, Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2013. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 28, 83410 Laufen. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit neuen und gebrauchten Maschinen und Industrieausrüstungen im In- und Ausland, einschließlich Ersatzteile, die Planung von industriellen Produktionsanlagen, einschließlich die Durchführung und Abwicklung von Projekten, welche die Lieferung von Anlagen und Maschinen u. a. für die holzverarbeitende Industrie sowie die Erbringung damit zusammenhängender Werk- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben, sowie die Überholung, Wartung, Reparatur, Montage und Demontage sowie die Komplettierung von Maschinenanlagen, insbesondere für die Holzwertstoff- und Metallindustrie. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Binder, Hans-Joachim, Laufen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Modul Systems Engineering AG" mit dem Sitz in Laufen (Amtsgericht Traunstein HRB 13095). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Binder, Hans-Joachim aus Laufen