Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 231550
Firma: Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern GmbH
Sitz: Obertaufkirchen
Adresse: Pfarrweg 2, 84419 Obertaufkirchen
Veränderungen
HRB 231550: Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern GmbH, München, Landshuter Allee...
Veränderungen
HRB 231550: Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern GmbH, München, Landshuter Allee...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 25.08.2017 02:04:00
HRB 231550: Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern GmbH, München, Landshuter Allee 08-10, 80637 München. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (in der jeweils gültigen Fassung). 2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rücklagen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu bilden. 3. Die Gesellschaft bewahrt Neutralität im Hinblick auf Religion, Herkunft und politische Überzeugung. 4. Die Gesellschaft verfolgt nachstehend aufgeführte Ziele, die ihren Ursprung im freiheitlich- humanistischen Menschenbild haben: - die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO); - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 4 AO); - die Förderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO); - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO); - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und für Flüchtlinge sowie für Behinderte (§ 52 Absatz 2 Nr. 10 AO); - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nr. 13 AO); - die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind (§ 52 Absatz 2 Nr. 24 AO); - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Absatz 2 Nr. 25 AO). 5. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Mitwirkung beim Aufbau der sozialen Infrastruktur in Bayern; - Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Flüchtlingshilfe; - Austauschprogramme für Jugendliche; - Einrichtungen und Maßnahmen für Suchtkranke und psychisch Kranke; - ambulante und teil-/stationäre Beratungs-, Vorsorge-, Betreuungs-, Behandlungs- oder Pflegedienste für Bedürftige, insbesondere behinderte, ältere oder kranke Menschen bzw. Pflegedienste für Schwerkranke; - arbeitstherapeutische Beschäftigungsmaßnahmen, um schwer vermittelbare arbeitslose Personen, insbesondere benachteiligte Jugendliche, Behinderte und Flüchtlinge beruflich zu qualifizieren und/oder sozialpädagogisch zu betreuen, um dadurch deren Eingliederung in den Arbeitsprozess selbstlos zu fördern; - die Organisation bzw. Durchführung von Fortbildungsseminaren und -kursen der beruflichen gesellschaftlichen und politischen Fort- und Weiterbildung für Jugendliche und Erwachsene; - die Herausgabe von Publikationen, die als Unterstützung der Satzungszwecke dienen bzw. deren Thematiken stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken. 6. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Rehabilitationseinrichtungen zu errichten und zu betreiben. 7. Die Gesellschaft fördert die internationale Verständigung und den Austausch und die Zusammenarbeit in der Wohlfahrtspflege. Sie ist (wenn die Tätigkeit neben der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann) auch berechtigt, im Ausland soziale Einrichtungen zu errichten oder zu betreiben. 8. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Ziele und Zwecke auch Dritter bedienen. 9. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 10. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Neueintragungen
HRB 231550: Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern GmbH, München, Landshuter Allee...