Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 230360
Firma: Sebastian Schuon Investments GmbH
Sitz: Gräfelfing
Adresse: Planegger Str. 12b, 82166 Gräfelfing
Berichtigungen
HRB 230360: Sebastian Schuon Investments GmbH, Gräfelfing, Landkreis Fürstenfeld...
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HRB 230360: Sebastian Schuon Investments GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbr...
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HRB 230360: Sebastian Schuon Investments GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbr...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.03.2017 02:00:00
HRB 230360: Sebastian Schuon Investments GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Auf der Lichtung 7, 82178 Puchheim. Die Gesellschaft hat am 23.03.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Schuon Technologies Limited, eine private Limited Company nach englischem Recht (Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts), mit dem Sitz in Birmingham/ Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 6663633, eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Schuon Technologies Limited auf die Sebastian Schuon Investments GmbH die folgende Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Sebastian Schuon Investments GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleitung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Sebastian Schuon Investments GmbH unter der Geschäftsanschrift in 82178 Puchheim, Auf der Lichtung 7, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Sebastian Schuon Investments GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Schuon Technologies Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Sebastian Schuon Investments GmbH, Herr Sebastian Schuon, wohnhaft in 80337 München, Lindwurmstraße 123, angefordert werden.Neueintragungen
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