Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 229086
Firma: Müller-BBM Rail Technologies GmbH
Sitz: Planegg
Adresse: Helmut-A.-Müller-Str. 1-5, 82152 Planegg
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HRB 229086: Müller-BBM Rail Technologies GmbH, Planegg, Landkreis München, Helmu...
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HRB 229086: Müller-BBM Rail Technologies GmbH, Planegg, Landkreis München, Rober...
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HRB 229086: Müller-BBM Rail Technologies GmbH, Planegg, Landkreis München, Rober...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.11.2016 17:05:00
HRB 229086: Müller-BBM Rail Technologies GmbH, Planegg, Landkreis München, Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2016 mit Nachtrag vom 27.10.2016. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Produktion, Anwendung und Vertrieb von Messgeräten, Monitoringsystemen und Softwarelösungen sowie der damit im Zusammenhang stehenden Technologien wie auch Erbringung von Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungen sowie Ausrichtung von Schulungen und Tagungen. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lutzenberger, Stefan, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Planegg (Amtsgericht München HRB 86143). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Lutzenberger, Stefan aus München