Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 226474
Firma: EUTOP Europe GmbH
Sitz: München
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HRB 226474: EUTOP Europe GmbH, München, Denninger Straße 15, 81679 München. Prok...
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HRB 226474: EUTOP Europe GmbH, München, Denninger Straße 15, 81679 München. Ausg...
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HRB 226474: EUTOP Europe GmbH, München, Denninger Straße 15, 81679 München. Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.10.2021 02:03:00
HRB 226474: EUTOP Europe GmbH, München, Denninger Straße 15, 81679 München. Die Gesellschaft hat am 27.09.2021 den Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der EUTOP Vienna GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, mit dem Sitz in Wien / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 364644t) eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften und Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte, die Gläubiger nach österreichischen Vorschriften ausüben können: Gemäß § 13 EU-VerschG ist den Gläubigern der Gesellschaft, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 226 AktG - soweit anwendbar - bleibt davon unberührt. Danach ist den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, das durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleitung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten. Rechte, die Gläubiger nach deutschen Vorschriften ausüben können: Gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 dUmwG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit diese Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft, d.h. der EUTOP Europe GmbH, nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 dUmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter der EUTOP Vienna GmbH und der EUTOP Europe GmbH: Alleingesellschafterin der übernehmenden EUTOP Europe GmbH und der übertragenden EUTOP Vienna GmbH ist die EUTOP International GmbH (Amtsgericht München, HRB 94418). Bei EUTOP Vienna GmbH bestehen somit keine Minderheitsgesellschafter. Eine Gewährung von Geschäftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft, eine Barabfindung und ein Umtauschverhältnis erfolgen daher nicht. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter sind daher entbehrlich. Anschrift zur Einholung von vollständigen Auskünften: Unter der nachfolgenden Anschrift können Gesellschafter und Gläubiger kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und Gesellschafter einholen: Betreffend die übertragende Gesellschaft: EUTOP Vienna GmbH, Kärntner Ring 5-7, A-1010 Wien, Österreich. Betreffend die übernehmende Gesellschaft: EUTOP Europe GmbH, Denninger Straße 15, DEU-81679 München, Deutschland.Veränderungen
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Neueintragungen
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