Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 226412
Firma: CB Building Kirchberg GmbH
Sitz: München
Adresse: Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 226412: CB Building Kirchberg GmbH, München, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseld...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 226412: CB Building Kirchberg GmbH, München, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseld...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.09.2016 02:05:00
HRB 226412: CB Building Kirchberg GmbH, München, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat am 12.09.2016 beim Amtsgericht München unter Gz. HRB 226412 den Entwurf eines Plans über die grenzüberschreitende Verlegung ihres Satzungssitzes (Migration) eingereicht.Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft lauten wie folgt: Die CB Building Kirchberg GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, mit Satzungssitz in München, Deutschland und Geschäftsadresse in Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf, Deutschland.Die CB Building Kirchberg GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 226412 eingetragen.Ab Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes / der Migration handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (Société à responsabilité Iimiteé) mit der Firma CB Building Kirchberg SARL, Satzungssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, und der Geschäftsadresse in 25, rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg.Gläubiger der Gesellschaft können nach § 122j Abs. 1 UmwG analog einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Plan über diegrenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes oder sein Entwurf in analoger Anwendung des § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Gesellschaft anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes von München, Deutschland, nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. Sosind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Aufgrund der analogen Anwendung des § 122j UmwG sind dingliche Ansprüche nicht erfasst. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Gemäß § 122j UmwG analog sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten nicht erfasst.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Plans über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes oder seines Entwurfs entstanden sind ( 122j Abs. 2 UmwG analog).Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierungohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der Gesellschaft kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen.Der Minderheitsgesellschafter der Gesellschaft kann nach § 122i Abs. 1 S. 1 UmwG analog Widerspruch zur Niederschrift gegen den Beschluss zur grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung erklären. Dafür muss der Minderheitsgesellschafter gegen den die grenzüberschreitende Satzungssitzverlegung betreffenden Gesellschafterbeschluss stimmen sowie den Widerspruch in der Gesellschafterversammlung, in der der Beschluss zur Sitzverlegung gefasst werden soll, erklären und der Urkundsnotar die Erhebung des Widerspruchs wahrnehmen. Eine Erklärung des Widerspruchs nur gegenüber dem Notar ist hingegen nicht ausreichend. Im Falle eines Widerspruchs hat die Gesellschaft dem jeweiligen Anteilsinhaber den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Dieses Angebot kann der Minderheitsgesellschafter in analoger Anwendung von § 122iAbs. 1 S. 3 i.V.m. § 31 S.1 UmwG nur binnen zwei Monaten nach dem Tag annehmen, an dem die Eintragung der Sitzverlegung in das luxemburgische Handelsregister am neu-en Satzungssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, bekannt gemacht worden ist.Angaben zum Umtauschverhältnis und der Höhe etwaiger Zuzahlungen sind wegen der Identität des Rechtsträgers beider grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung der Gesellschaft entbehrlich. Die Gesellschafter bleiben auch nach Verlegung des Satzungssitzes von München, Deutschland, nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung weiter am Nominalbetrag des Stammkapitals der Gesellschaftbeteiligt.Unter der Geschaftsadresse Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf, Deutschland, kann der Minderheitsgesellschafter kostenlos vollstandige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung seiner Rechte als Minderheitsgesellschafter erhalten.Neueintragungen
HRB 226412: CB Building Kirchberg GmbH, München, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseld...