Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 224109
Firma: Kucher Verwaltungs GmbH
Sitz: Ottobrunn
Löschungen
HRB 224109: Kucher Verwaltungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Johannisgasse...
Veränderungen
HRB 224109: Kucher Verwaltungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Johannisgasse...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 24.03.2022 02:04:00
HRB 224109: Kucher Verwaltungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Johannisgasse 4, 86152 Augsburg. Die Gesellschaft hat am 02.03.2022 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der EDELBURG Development GmbH mit dem Sitz in Wien / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 495156 x) eingereicht.1. Rechte der Gläubigera) Rechte der Gläubiger der übertragenden GesellschaftGläubiger der übertragenden Gesellschaft, nämlich der Kucher Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn, haben gemäß § 122j UmwG das Recht auf Sicherheitsleistung, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Ausübung des Rechts erfolgt mittels Anmeldung gemäß § 122j Abs. 1 S. 2 UmwG. Eine wirksame Anmeldung muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:(1) Schuldner des Anspruchs / AnmeldungsadressatSchuldner des Anspruchs auf Sicherheitsleistung ist die übertragende Gesellschaft. Damit ist die Anmeldung an die übertragende Gesellschaft zu richten. Hierbei gilt es zu beachten, dass mit Wirksamkeit der Verschmelzung die Verbindlichkeit auf die übernehmende Gesellschaft übergeht.(2) Frist für die AnmeldungDer Anspruch auf Sicherheitsleistung kann nur innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs angemeldet werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung beim Schuldner des Anspruchs.(3) Form der Anmeldung§ 122, Abs. 1 5. 2 UmwG schreibt für die Anmeldung des Anspruchs Schriftform vor (§ 126 BGB), d.h. die Anmeldung ist mittels eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens des Gläubigers unterzeichneter Urkunde bzw. alternativ in elektronischer Form gemäß §§ 126 Abs. 3, 126a BGB zu verfassen. Ein Telefax reicht dabei nicht aus. Ebensowenig die Textform nach § 126b BGB oder einer E-Mail.(4) Inhalt der AnmeldungDie Anmeldung muss die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, nach Parteien, Grund und Höhe bezeichnen. Sicherungsfähig sind allerdings nur Forderungen, die vor oder maximal bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Für alle anderen Forderungen steht ihnen kein Recht auf Sicherheitsleistung zu.In der Anmeldung muss darüber hinaus substantiiert dargelegt werden, dass die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird. Unter Glaubhaftmachung ist in diesem Zusammenhang das Dartun einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit der Gefährdung der Erfüllung der Forderungen zu verstehen.Als Rechtsfolge einer wirksamen Anmeldung hat der Schuldner dem Gläubiger Sicherheit zu leisten. Die Arten der Sicherheit ergeben sich aus den §§ 232 ff. BGB. Unter mehreren Arten der Sicherheit hat der Schuldner ein Wahlrecht (vgl. § 264 BGB).b) Rechte der Gläubiger der übernehmenden GesellschaftDie Gläubiger der übernehmenden EDELBURG Development GmbH werden ausdrücklich auf ihre Rechte insbesondere gem. § 226 österreichisches AktG iVm § 96 Abs. 2 österreichisches GmbHG und iVm § 3 Abs. 2 österreichisches EU-VerschG hingewiesen. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten - soweit sie nicht Befriedigung verlangen können -, wenn sie binnen sechs Monate nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch geltend machen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren, ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlichen überwachten Deckungsmasse haben.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft Kucher Verwaltungs GmbH, D-86152 Augsburg, Johannisgasse 4, oder der übernehmenden Gesellschaft, EDELBURG Development GmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1220 Wien, Hirschstettner Straße 19/1/10307, eingeholt werden. Unter letzter Anschrift können auch die in § 221a Abs. 2 österreichisches AktG bezeichneten Unterlagen eingesehen werden, auf Verlangen erhalten die genannten Personen dort auch kostenlose Abschriften der genannten Unterlagen.2. Rechte der MinderheitsgesellschafterAlleiniger Gesellschafter sowohl der übertragenden Gesellschaft als auch der übernehmen¬den Gesellschaft ist ausschließlich Herr Leo Zahn. Aus diesem Grund existieren bei keiner an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Minderheitsgesellschafter, die ggf. Minderheitenrechte geltend machen können; insbesondere weder Rechte nach § 122h UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) noch nach § 122i UmwG (Abfindungsangebot).3. AuskunftsstelleÜber die vorstehenden Modalitäten zur Ausübung der Gläubiger- und/oder Minderheitenrechte können zusätzlich unter der nachfolgenden Adresse kostenlos vollständige Auskünfte eingeholt werden: Scanlan und Partner Steuerberater/Wirtschaftsprüfer mbB, Arnulfstraße19, 80335 München.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 224109: Kucher Verwaltungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Johannisgasse...
Veränderungen
HRB 224109: Kucher Verwaltungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Alte Landstr....
Neueintragungen
HRB 224109: Kucher Verwaltungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Alte Landstr....