Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 22216
Firma: Quest Klaus Werndl AG
Sitz: Kolbermoor
Adresse: Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor
Veränderungen
HRB 22216: Quest Klaus Werndl AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermo...
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HRB 22216: Quest AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor. Die Haupt...
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HRB 22216: Quest AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor. Einzelpro...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 22216:Quest AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor.Beim Amtsge...
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HRB 22216:Quest AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor.Ausgeschied...
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Quest AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor. Bestellt: Vorstand: ...
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Quest AG, Kolbermoor, Spinnereiinsel 3 b, 83059 Kolbermoor. Die Hauptversammlung...
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Quest AG, Kolbermoor, Alte Spinnerei 3 b, 83059 Kolbermoor. Geändert, nun: Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2012 12:00:00
Quest AG, Kolbermoor, Alte Spinnerei 3 b, 83059 Kolbermoor. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.09.2012. Geschäftsanschrift: Alte Spinnerei 3 b, 83059 Kolbermoor. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermögensverwaltung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften oder sonstigen Gesellschaften, die Projektsteuerung von Bauvorhaben, das Halten und Verwalten von Immobilien sowie die Hausverwaltung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: von Bredow, Max, Tuntenhausen, *XX.XX.XXXX; Werndl, Klaus, Tuntenhausen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Quest Ventures GmbH mit dem Sitz in Kolbermoor (Amtsgericht Traunstein HRB 11972). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: von Bredow, Max aus Tuntenhausen,
Werndl, Klaus aus Tuntenhausen