Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 220554
Firma: SOLIN GmbH
Sitz: München
Adresse: Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen
Veränderungen
HRB 220554: SOLIN GmbH, München, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen. Ausgesch...
Veränderungen
HRB 220554: Solin GmbH, München, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen. Die Gese...
Veränderungen
HRB 220554: Solin GmbH, München, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen. Bestellt...
Veränderungen
HRB 220554: Solin GmbH, München, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen. Ausgesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2015 02:02:00
HRB 220554:Solin GmbH, München, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2015. Geschäftsanschrift: Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Herstellern und Zulieferern aus den Bereichen Fahrzeugtechnik, Verkehrstechnik und Mobilität, Medizintechnik und Gesundheitswesen sowie Energie und Umwelttechnik, Arbeitnehmerüberlassung an Hersteller und Zulieferer der vorstehend genannten Bereiche sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Prüf- und Messeinrichtungen für Hersteller und Zulieferer der vorstehend genannten Bereiche. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Marquardt, Rainer, Oberhaching, *XX.XX.XXXX; Dr. Vogel, Tobias, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Solin AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176986). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Vogel, Tobias aus Ottobrunn,
Marquardt, Rainer aus Oberhaching