Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRB 21798
Firma: Z MOBILITY - WERNER ZIEGELMEIER GmbH
Sitz: Bobingen
Adresse: Albert-Einstein-Straße 10, 86399 Bobingen
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Z MOBILITY - WERNER ZIEGELMEIER GmbH, Bobingen, Albert-Einstein-Straße 10, 86399...
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Veröffentlichung vom 28.06.2006 08:17:00
Z MOBILITY - WERNER ZIEGELMEIER GmbH, Bobingen (Albert-Einstein-Straße 10, 86399 Bobingen). Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Unternehmensbereichs "Reiseverkehr" aus der Schwabenmobil Nahverkehr Service Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 13722 und die Änderung der Ziff. IV (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Wagner, Bernd, Großaitingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Van der Werf, Daniel, Augsburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.05.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 31.05.2006 Teile des Vermögens (den Unternehmensbereich "Reiseverkehr") von der Schwabenmobil Nahverkehr Service Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 13722) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Van der Werf, Daniel aus Augsburg,
Wagner, Bernd aus GroßaitingenNeueintragungen
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