Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 217862
Firma: fly helicopter GmbH
Sitz: Schongau
Adresse: Frauentorweg 2, 86956 Schongau
Veränderungen
HRB 217862: fly helicopter GmbH, Schongau, Landkreis Weilheim-Schongau, Frauento...
Berichtigungen
HRB 217862:fly helicopter GmbH, Schongau, Landkreis Weilheim-Schongau, Frauentor...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.04.2015 02:01:00
HRB 217862:fly helicopter GmbH, Schongau, Landkreis Weilheim-Schongau, Frauentorweg 2, 86956 Schongau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2015 mit Nachtrag vom 25.03.2015. Geschäftsanschrift: Frauentorweg 2, 86956 Schongau. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung und Vermittlung von Hubschrauber-/Flugdiensten jeder Art, Handel sowie Vermietung und Verpachtung von und mit Luftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, ferner Konzeption, Verkauf, Vermittlung und Realisation von Erlebnissen, Events und Veranstaltungen auch durch Ausgabe von Gutscheinen über eigene und dritte Absatzwege im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Luftfahrtunternehmens und in Zusammenarbeit mit anderen Luftfahrtunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ressle, Paul Fritz, Schongau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Paul Ressle Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schongau (Amtsgericht München HRA 98240). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ressle, Paul Fritz aus Schongau