Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 217144
Firma: Avnet Erste Verwaltungs GmbH
Sitz: Poing
Löschungen
HRB 217144: Avnet Erste Verwaltungs GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str...
Veränderungen
HRB 217144: Avnet Erste Verwaltungs GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str...
Veränderungen
HRB 217144: Avnet Erste Verwaltungs GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str...
Veränderungen
HRB 217144: Avnet Erste Verwaltungs GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.03.2015 02:06:00
HRB 217144:Avnet Erste Verwaltungs GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 60, 85586 Poing.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2015. Geschäftsanschrift: Gruber Straße 60, 85586 Poing. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an der EBV Management GmbH, Poing einschließlich des Haltens und Verwaltens dieser Beteiligung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bielefeld, Peter, Gücklingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Avnet Holding Germany GmbH, mit dem Sitz in Poing (Amtsgericht München HRB 100305). Die Gesellschaft hat am 19.02.2015 mit der Avnet Holding Germany GmbH mit dem Sitz in Poing (Amtsgericht München HRB 100305) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2015 zugestimmt. Die Gesellschaft hat am 19.02.2015 mit der Avnet Holding Germany GmbH mit dem Sitz in Poing (Amtsgericht München HRB 100305) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungsvertraggeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2015 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bielefeld, Peter aus Gücklingen