Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 216329
Firma: Dassault Systemes 3DExcite GmbH
Sitz: München
Veränderungen
HRB 216329: Dassault Systemes 3DExcite GmbH, München, St.-Martin-Straße 82, 8154...
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HRB 216329: Dassault Systemes 3DExcite GmbH, München, St.-Martin-Straße 82, 8154...
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HRB 216329: Dassault Systemes 3DExcite GmbH, München, Rosenheimerstraße 145, 816...
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HRB 216329: Dassault Systemes 3DExcite GmbH, München, Rosenheimerstraße 145, 816...
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HRB 216329: Dassault Systemes 3DExcite GmbH, München, Rosenheimerstraße 145, 816...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.01.2015 02:04:00
HRB 216329:Dassault Systemes 3DExcite GmbH, München, Rosenheimerstraße 145, 81671 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Rosenheimerstraße 145, 81671 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Software und Handel mit Software, sowie Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schettler, Roberto, Starnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Daloz, Pascal, Paris / Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 216002). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Daloz, Pascal aus Paris / Frankreich,
Schettler, Roberto aus Starnberg