Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 21237
Firma: VVG Oberbayern/Schwaben Unterstützungsfond GmbH
Sitz: Waldkraiburg
Adresse: Zirndorfer Str. 12, 84478 Waldkraiburg
Veränderungen
HRB 21237: VVG Oberbayern/Schwaben Unterstützungsfond GmbH, Waldkraiburg, Traunr...
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VVG Oberbayern/Schwaben Unterstützungsfond GmbH, Waldkraiburg, Traunreuter Str. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.08.2011 12:00:00
VVG Oberbayern/Schwaben Unterstützungsfond GmbH, Waldkraiburg, Traunreuter Str. 7, 84478 Waldkraiburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2011. Geschäftsanschrift: Traunreuter Str. 7, 84478 Waldkraiburg. Gegenstand des Unternehmens: 1. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist es, ausschließlich Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen, die bereits bei Ablauf des 31. Dezember 1993 in einem Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschafterin Viehvermarktungsgenossenschaft Oberbayern-Schwaben e.G. oder einem anderen Trägerunternehmen standen, sowie deren Angehörigen für Fälle der Not, insbesondere wenn sie durch Arbeitslosigkeit, Berufungsunfähigkeit, Alter und Tod hervorgerufen ist, freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Beihilfen zu gewähren. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Verwaltung von Mitteln, die ihr von den Gesellschaftern oder von dritter Seite zur Erreichung ihres Zwecks übertragen wurden. 3. Die Gesellschaft unterhält keinen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Einnahmen der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Ausgaben verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zahlungen aus etwaigen Überschüssen und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Niemand darf durch Ausgaben für Zwecke, die außerhalb der Gesellschaftsaufgaben liegen oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Trägerunternehmen im Sinne von Absatz (1) können auf Antrag solche Unternehmen werden, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich im Besitz der Viehvermarktungsgenossenschaft Oberbayern-Schwaben e.G. befindet. Beantragt ein solches Unternehmen, als Trägerunternehmen der Gesellschaft anerkannt zu werden, beschließt hierüber die Geschäftsführung. Diese kann die Anerkennung als Trägerunternehmen von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig machen, insbesondere von der Zuführung von Deckungsmitteln für die von der Gesellschaft neu zu übernehmenden Lasten. Das beantragte Unternehmen wird Trägerunternehmen, sobald ihm der Beschluss über seine Anerkennung zugegangen ist und es diesem Beschluss der Geschäftsführung der Gesellschaft zugestimmt hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stuiber, Edmund, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Anteils von EUR 170.220,00 aus dem Kassenvermögen sowie der zugehörigen Versorgungsverpflichtungen der "Unterstützungsfonds der Südvieh-Südfleisch GmbH", mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 70450) gem. Spaltungsplan vom 16.08.2011. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stuiber, Edmund aus Waldkraiburg