Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 212059
Firma: Froese Asset Management GmbH
Sitz: München
Adresse: Donnersbergerstraße 49, 80634 München
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HRB 212059: Froese Asset Management GmbH, München, Löwengrube 10, 80333 München....
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HRB 212059:Froese Asset Management GmbH, München, Löwengrube 10, 80333 München.D...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.08.2014 02:08:00
HRB 212059:Froese Asset Management GmbH, München, Löwengrube 10, 80333 München.Die Gesellschaft hat am 06.08.2014 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Artemis International B.V., Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit dem Sitz in Eersel / Niederlande (Uittreksel Handelsregister der Kamer van Koophandel unter KvK-nummer 17173981) eingereicht.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger1. Artemis International B.V.Gläubiger können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Hinterlegung des Verschmelzungsplans beim Handelsregister in einer landesweit veröffentlichten Tageszeitung sowie im Staatscourant Einspruch gegen den Verschmelzungsplan einlegen und dabei die Sicherheit aufgeben, die sie zur Durchsetzung ihrer Gläubigerrechte verlangen. Wenn fristgemäß Einspruch eingelegt wurde, darf der Verschmelzungsvertrag nicht in Kraft treten, solange der Einspruch nicht zurückgezogen wurde oder von einem Gericht aufgehoben wurde. Falls der Vertrag bereits in Kraft getreten ist, kann das Gericht eine Sicherheit - möglicherweise in Form einer Bürgschaft - festlegen. Zuständiges Gericht ist das Kanton Gerecht, Eindhoven. Eine Sicherheit kann nicht verlangt werden, wenn der Gläubiger bereits genügend Sicherheiten hat oder wenn das Vermögen des übernehmenden Rechtsträgers nach Durchführung der Verschmelzung nicht weniger Sicherheiten bietet als das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers vor der Verschmelzung.2. Froese Asset Management GmbH (GmbH)Gemäß § 122a Abs. (2) i,V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Um dieses Recht auf Sicherheitsleistung geltend zu machen, müssen Gläubiger binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München gemäß § 122a Abs. (3) i.V.m. § 19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per Email reicht nicht aus. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der GmbH gem. § 122a Abs. (2) UmwG i.V.m. § 22 Abs. (l) Satz 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden oder eine Versicherung an Eides Statt) sind beizufügen. Sicherheit kann beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht allerdings nicht, soweit. Befriedigung verlangt werden kann, so sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Gemäß. § 122a Abs. (2) UmwG i,V.m. § 22 Abs. (2) UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen außerdem Gläubigern nicht zu, die in Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.3. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der VerschmelzungDie Froese Asset Management GmbH (übernehmende Gesellschaft) wird infolge der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Artemis International BV. (übertragende Gesellschaft) bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die Froese Asset Management GmbH geltend zu machen.Rechte der MinderheitsgesellschafterDa weder an der Artemis International B.V, noch an der Froese Asset Management GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden weder deutsche noch niederländische Schutzvorschriften im Hinblick auf Minderheitsgesellschafter (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Anspruch auf Barabfindung) Anwendung.Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Nr.4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenfrei eingeholt werden: Froese Asset Management GmbH, Herr Dr. Axel Günter Froese, Löwengrube 10, 80333 München, Tel.: 0049 151 12571048+, Fax: 0049 8924218670Neueintragungen
HRB 212059:Froese Asset Management GmbH, München, Brienner Straße 45, 80333 Münc...